Willkommen auf der Homepage der Ev.-luth. Walburgis-Kirchengemeinde Venne

Losung Samstag, 27. April 2024

Du sprachst: Ich bin unschuldig; der HERR hat ja doch seinen Zorn von mir gewandt. Siehe, ich will dich richten, weil du sprichst: Ich habe nicht gesündigt.

Jeremia 2,35

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Du sprachst: Ich bin unschuldig; der HERR hat ja doch seinen Zorn von mir gewandt. Siehe, ich will dich richten, weil du sprichst: Ich habe nicht gesündigt.

Jeremia 2,35

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Du sprachst: Ich bin unschuldig; der HERR hat ja doch seinen Zorn von mir gewandt. Siehe, ich will dich richten, weil du sprichst: Ich habe nicht gesündigt.

Jeremia 2,35

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Du sprachst: Ich bin unschuldig; der HERR hat ja doch seinen Zorn von mir gewandt. Siehe, ich will dich richten, weil du sprichst: Ich habe nicht gesündigt.

Jeremia 2,35

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Du sprachst: Ich bin unschuldig; der HERR hat ja doch seinen Zorn von mir gewandt. Siehe, ich will dich richten, weil du sprichst: Ich habe nicht gesündigt.

Jeremia 2,35

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Du sprachst: Ich bin unschuldig; der HERR hat ja doch seinen Zorn von mir gewandt. Siehe, ich will dich richten, weil du sprichst: Ich habe nicht gesündigt.

Jeremia 2,35

Aktuelles

Bekanntgabe des

Wahlergebnisses
B e k a n n t g a b e

Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt worden:

 

1.    Beeke, Annalena

2.    Driehaus, Axel

3.    Hagemann, Sarah

4.    Springmeyer, Arndt

5.    Stockhowe, Brigitte

 

Zur Ersatzkirchenvorsteherin ist gewählt worden:

 

Sanders, Elisabeth

 

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, ev. luth. Walburgiskirchengemeinde Venne, An der Kirche 5, 49179 Venne oder beim Kirchenkreisvorstand, Kirchhofstrasse 3, 49565 Bramsche einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.

 

Venne, den 11. März 2024