Willkommen auf der Homepage der Ev.-luth. Walburgis-Kirchengemeinde Venne

Losung Freitag, 04. Oktober 2024

Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich?

Psalm 119,82

Willkommen auf der Homepage der Ev.-luth. Walburgis-Kirchengemeinde Venne

Losung Freitag, 04. Oktober 2024

Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich?

Psalm 119,82

Willkommen auf der Homepage der Ev.-luth. Walburgis-Kirchengemeinde Venne

Losung Freitag, 04. Oktober 2024

Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich?

Psalm 119,82

Willkommen auf der Homepage der Ev.-luth. Walburgis-Kirchengemeinde Venne

Losung Freitag, 04. Oktober 2024

Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich?

Psalm 119,82

Willkommen auf der Homepage der Ev.-luth. Walburgis-Kirchengemeinde Venne

Losung Freitag, 04. Oktober 2024

Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich?

Psalm 119,82

Willkommen auf der Homepage der Ev.-luth. Walburgis-Kirchengemeinde Venne

Losung Freitag, 04. Oktober 2024

Meine Augen sehnen sich nach deinem Wort und sagen: Wann tröstest du mich?

Psalm 119,82

Aktuelles

Bekanntgabe des

Wahlergebnisses
B e k a n n t g a b e

Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand sind folgende Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt worden:

 

1.    Beeke, Annalena

2.    Driehaus, Axel

3.    Hagemann, Sarah

4.    Springmeyer, Arndt

5.    Stockhowe, Brigitte

 

Zur Ersatzkirchenvorsteherin ist gewählt worden:

 

Sanders, Elisabeth

 

 

Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, ev. luth. Walburgiskirchengemeinde Venne, An der Kirche 5, 49179 Venne oder beim Kirchenkreisvorstand, Kirchhofstrasse 3, 49565 Bramsche einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.

 

Venne, den 11. März 2024